Bauträgerrecht
Die Pflicht des Bauträgers ist dabei, dem Erwerber das Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen und hierauf ein Bauwerk zu errichten. Der Vertrag besteht also aus zwei Bestandteilen: zum einen aus dem Kaufvertrag über das Grundstück und zum anderen aus dem Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes. Der Bauträgervertrag ist jedoch als einheitlicher Vertrag zu bewerten.