Öffentliches Baurecht

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Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht befasst sich, im Gegensatz zum privaten Baurecht, mit Vorschriften des öffentlichen Rechts, also mit Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und Ausgestaltung der baulichen Nutzung des Bodens regeln, beispielsweise die Errichtung, Nutzung oder Entfernung baulicher Anlagen. Als Teil des Verwaltungsrechts sind hierbei nicht private Grundstückseigentümer auf allen Seiten der Rechtsstreitigkeit beteiligt, sondern immer auch der Staat.
Das öffentliche Baurecht ist in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht unterteilt.

Das Bauplanungsrecht qualifiziert die rechtliche Nutzbarkeit des Bodens. Das Bauordnungsrecht ist Gefahrenabwehrrecht und regelt die Anforderungen, die an das Bauvorhaben gestellt werden beispielsweise bezüglich der Errichtung und Nutzung der baulichen Anlage.

Von praktischer Relevanz ist insbesondere die Zulässigkeit geplanter Bauvorhaben unter Beachtung des jeweiligen Gebietes, in welchem gebaut werden soll.

Hierbei gibt es verschiedene Ansatzpunkte, je nachdem ob man selbst das Vorhaben verwirklichen, man also eine Baugenehmigung erlagen möchte oder als Nachbar gegen ein geplantes Vorhaben des Nachbarn vorgehen will.