Öffentliches Baurecht
Das Bauplanungsrecht qualifiziert die rechtliche Nutzbarkeit des Bodens. Das Bauordnungsrecht ist Gefahrenabwehrrecht und regelt die Anforderungen, die an das Bauvorhaben gestellt werden beispielsweise bezüglich der Errichtung und Nutzung der baulichen Anlage.
Hierbei gibt es verschiedene Ansatzpunkte, je nachdem ob man selbst das Vorhaben verwirklichen, man also eine Baugenehmigung erlagen möchte oder als Nachbar gegen ein geplantes Vorhaben des Nachbarn vorgehen will.