Mietrecht

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht?

Ich helfe Ihnen bei allen Belangen des Mietrechts und berate Sie gerne persönlich.

Definition Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter.

Die Regelungen hierzu sind im BGB zu finden.

Wichtig ist es, bereits bei Abschluss des Mietvertrages auf dessen Inhalt zu achten. Nach den gesetzlichen Regelungen ist der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der  angemieteten Räume und der Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Über diese Regelungen hinaus können im Mietvertrag weitere Pflichten und Rechte vereinbart werden und die genauen Bedingungen ausgestaltet werden (z.B. Höhe der Miete, genaue Bezeichnung der Räume, Betriebskosten usw.).

Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Wohnräume oder Gewerberäume handelt.

Wohnraummietrecht

Insbesondere im Wohnraummietrecht sind spezielle Vorschriften zu beachten, da die Wohnung der Lebensmittelpunkt eines Menschen ist. Der Mieter wird durch Regelungen geschützt, wie solche über Mieterhöhung, Kaution, Kündigung und viele mehr.

Aber auch der Vermieter ist hierdurch nicht schutzlos gestellt.

Gewerberaummietrecht

Für das Gewerberaummietrecht gelten weniger strenge Vorschriften, als für das Wohnraummietrecht. Regelungen des Wohnraummietrechts können abbedungen und individuelle Regelungen vereinbart werden.

Beispielsweise können Betriebskosten erweitert umgelegt werden. Auch Kündiugnsschutzregelungen wie im Wohnraummietrecht gibt es nicht in diesem Maße.