Werkvertragsrecht
Der Besteller ist vertraglich zur Zahlung des vereinbarten Werklohnes verpflichtet.
Im Baurecht hilft hier die Bau- oder Leistungsbeschreibung.
Der Besteller ist vertraglich zur Zahlung des vereinbarten Werklohnes verpflichtet.
Im Baurecht hilft hier die Bau- oder Leistungsbeschreibung.